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presse

Alfons Hörmann wird zum 01.01.2018 Vorstandsvorsitzender der Schöck AGHörmann bringt Erfahrung aus zwei Jahrzehnten im Aufsichtsrat einNikolaus Wild als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat berufen

Posted on 25. Juli 2017 by

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Alfons Hörmann wird zum 01.01.2018 Vorstandsvorsitzender der Schöck AG / Hörmann bringt Erfahrung aus zwei Jahrzehnten im Aufsichtsrat ein / Nikolaus Wild als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat berufen
Alfons Hörmann übernimmt nach zwei Jahrzehnten Aufsichtsratstätigkeit zum 1.Januar 2018 die Position des Vorstandsvorsitzenden der Schöck AG (v.l.n.r.: Alfons Hörmann, Firmengründer Eberhard Schöck). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/114148 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. …


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Baden-Baden (ots) – Die Schöck AG, eine weltweit agierende Unternehmensgruppe der Bauzulieferindustrie mit Hauptsitz in Baden-Baden, hat den bisherigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Alfons Hörmann (56), mit Wirkung ab 1. Januar 2018 zum Vorstandsvorsitzenden berufen. Das beschloss der Aufsichtsrat in seiner turnusmäßigen Sitzung am heutigen Montag einstimmig. Hörmann gehört dem Aufsichtsrat seit 1998 an und ist seit 2003 dessen Vorsitzender in direkter Nachfolge des Firmengründers Eberhard Schöck. Auf Basis der ebenfalls heute abgehaltenen Hauptversammlung wird Hörmann bis zu seinem Wechsel in den Vorstand zunächst weiterhin als Vorsitzender des Aufsichtsrats die strategische Entwicklung der Schöck Gruppe in den nun anstehenden Übergangsmonaten intensiv begleiten, bevor er zum Jahreswechsel die operative Führung übernimmt.

Alfons Hörmann wird die Aufgaben als Vorstandsvorsitzender und Vertriebsvorstand in Personalunion ausüben. Thomas Stürzl bleibt im Vorstand für Finanzen zuständig, während Dr. Harald Braasch dort weiterhin das Ressort Technik verantwortet.

Firmengründer Eberhard Schöck sagte: „Ich freue mich mit meiner Familie und unseren beiden Schöck-Stiftungen, dass Herr Hörmann nach zwei Jahrzehnten der sehr erfolgreichen und angenehmen Zusammenarbeit im Aufsichtsrat ab 2018 noch näher an unser Unternehmen rückt. An der Spitze des Vorstandes wird er die strategische Ausrichtung der gesamten Gruppe verantworten und die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens in den nationalen und internationalen Märkten stellen. Alfons Hörmanns jahrzehntelange Erfahrung in der Baubranche wird uns in der neuen Position noch stärker zugutekommen. Sein zusätzliches, weitreichendes Engagement in verschiedenen Ehrenämtern, darunter als Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, passt sehr gut zu unserer Firmenphilosophie, weshalb wir ihn uneingeschränkt dabei unterstützen werden.“

Alfons Hörmann sagte: „Die erfolgreiche Entwicklung der Schöck AG war in den vergangenen 20 Jahren stets eine schöne unternehmerische Aufgabe und eine echte Herzensangelegenheit für mich. Ich freue mich auf die Herausforderung an der Spitze dieses marktführenden und innovativen Unternehmens – und die nun noch engere Zusammenarbeit mit dem mir bestens bekannten, schlagkräftigen Team. Wie in den vergangenen Jahren werde ich dieses unternehmerische Engagement durch die ehrenamtliche Tätigkeit an der Spitze des DOSB und in anderen Funktionen ergänzen und damit weiterhin vielschichtige gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.“

Nikolaus Wild in den Aufsichtsrat berufen

Weiter hat die Hauptversammlung am Montag den früheren bis 2014 tätigen Vorstandsvorsitzenden Nikolaus Wild (64) als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat bestellt. Er soll zum Jahreswechsel in den Aufsichtsrat nachrücken und den Aufsichtsratsvorsitz von Alfons Hörmann nach dessen Wechsel an die Vorstandsspitze übernehmen. Dies sichert größtmögliche personelle Kontinuität an der Spitze der Schöck AG in der Konstellation Vorstand, Aufsichtsrat und Gründer-Familie Schöck mit den Schöck-Stiftungen.

Pressekontakt:

Schöck AG
Wolfgang Ackenheil
Vimbucher Straße 2
76534 Baden-Baden
Tel.: 0 72 23 - 967-471
E-Mail: presse@schoeck.de
www.schoeck.de

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phoenix Thema: Faszination Bahn – Dienstag, 25. Juli 2017, 09.15 Uhr

Posted on 25. Juli 2017 by

Bonn (ots) – Die Deutsche Bahn befördert täglich bis zu 10 Millionen Reisende durch Deutschland und Europa. Dabei ist sie in Deutschland längst nicht mehr Monopolist auf der Schiene. Seit der Bahnreform Jahr 1994 ist der Anteil der Privat-Anbieter besonders im Regionalverkehr kontinuierlich gestiegen. Rund ein Viertel aller Züge im Nahverkehr ist inzwischen privatisiert. Im Fernverkehr sieht das noch anders aus. Doch auch hier hat die Deutsche Bahn seit 2016 den Markt der Nacht- und Reisezüge geöffnet und die Strecken den Privatunternehmen und der Österreichischen Bundesbahn überlassen.

Reporter Michael Krons ist mit einen Autoreisezug unter neuer Führung von Hamburg nach Lörrach gefahren. Während der Fahrt stellt er Geschichten rund um die Bahn vor und beschäftigt sich mit Themen wie der Barrierefreiheit in Bahnhöfen oder der Sicherheit für Reisende. Außerdem verrät er, welcher der für viele Fahrgäste schönste Bahnhof Deutschlands ist und stellt ihn vor.

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Pressestelle
Telefon: 0228 / 9584 192
Fax: 0228 / 9584 198
presse@phoenix.de
presse.phoenix.de

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Fotowettbewerb 2017 der CGAP nimmt Beiträge zu den Themen finanzielle Einbeziehung, Mikrofinanzierung, digitale Finanzen an

Posted on 25. Juli 2017 by

Washington (ots/PRNewswire) – Helfen Sie mit, die Wirkung der finanziellen Einbeziehung auf der ganzen Welt einzufangen und anderen Menschen zu vermitteln, indem Sie Fotos für den 2017 CGAP Photo Contest beitragen, der ab sofort Einsendungen annimmt.

Sehen Sie sich hier die interaktive Multichannel-Pressemitteilung an: https://www.multivu.com/players/English/7878252-cgap-finance-photo-contest-entries-2017/

Finanzdienstleistungen spielen eine wichtige Rolle, um dazu beizutragen, extreme Armut zu verringern und den Wohlstand zu erhöhen, und dennoch sind immer noch 2 Milliarden Menschen finanziell ausgeschlossen. Ihnen fehlt der Zugang zu elementaren Finanzdienstleistungen, zum Beispiel zu Sparkonten und Krediten. Die CGAP, eine Denkfabrik zum Thema finanzielle Einbindung unter dem Dach der Weltbank, will die Wirkung veranschaulichen, die finanzielle Integration und Mikrofinanzierung auf die Verbesserung des Lebens von Menschen mit geringem Einkommen hat, und zwar bei ihrem jährlichen Fotowettbewerb, der mittlerweile im 12. Jahr stattfindet.

In diesem Jahr sucht die CGAP nach Foto-Beiträgen, die zeigen, wie Menschen sowohl in ländlichen als auch städtischen Gebieten digitale Finanzdienste auf innovative Weise nutzen, um eine höhere Stabilität in ihrem Leben durch Finanzinstrumente zu gewinnen und für ihre eigenen finanziellen Belange zu sorgen. Wir möchten auch Mittel und Wege sehen, wie Finanzdienstleistungen Menschen bei der Bewältigung humanitärer Krisen helfen können. Darüber hinaus ermutigen wir die Teilnehmer am Wettbewerb zur Einsendung von Bildern, die zeigen, wie traditionell ausgeschlossene Gruppen, beispielsweise Frauen und junge Leute, die digitalen Finanzdienste annehmen.

„Menschen und Gemeinden auf der ganzen Welt mit Zugriff auf Finanzdienstleistungen benutzen diese, um für sich und andere ein besseres Leben aufzubauen. Mit dem Fotowettbewerb veranschaulichen die Beitragenden mit ihren Bildern diese Wirkung durch ihr Objektiv“, sagte Greta Bull, CEO von CGAP. „In diesem Jahr sind wir besonders gespannt auf Beiträge, die die wachsende Nutzung von Smartphones und Innovationen im digitalen Finanzbereich widerspiegeln. Wie tragen Smartphones dazu bei, die täglichen Geldangelegenheiten von armen Kunden einfacher zu machen? Wie helfen digitale Innovationen, damit einkommensschwache Frauen Geschäfte aufbauen oder auf Notfälle reagieren können?“

In unserer Jury sind mit Preisen ausgezeichnete Fotografen und visuelle Editoren für Dokumentationen, Magazine und Nachrichtenjournalismus. Sie wählen die Gewinner für die fünf Wettbewerbsbereiche aus: Grand Prize, Categories, Regional Spotlight, Judges‘ Honorable Mention und People’s Choice. Siegreiche Beiträge aus zwei Regionen – Naher Osten und Nordafrika sowie Lateinamerika und die Karibik – werden eine besondere Anerkennung erhalten.

Alle Beiträge müssen bis 11.59 UHR US ET (USA Eastern Time) am 29. September 2017 eingegangen sein.

Reichen Sie Ihre Beiträge ein und erfahren Sie mehr über den 2017 CGAP Photo Contest:

https://photocontest.cgap.org/

https://twitter.com/CGAP

https://www.facebook.com/ConsultativeGroupToAssistThePoor

CGAP (Consultative Group to Assist the Poor) ist eine weltweite Partnerschaft von über 30 führenden Organisationen, die sich für eine Förderung der finanziellen Eingliederung einsetzt. Dazu entwickelt die CGAP innovative Lösungen durch praxisbezogene Forschung und arbeitet aktiv mit Finanzdienstleistern, politischen Entscheidungsträgern und Kapitalgebern zusammen, um Konzepte im großen Rahmen zu ermöglichen. Die CGAP hat ihren Sitz in der Zentrale der Weltbank und kombiniert eine pragmatische Herangehensweise für eine verantwortungsbewusste Marktentwicklung mit einer evidenzbasierten Plattform zur Interessenvertretung, damit arme Menschen Zugang zu Finanzdiensten haben, die zur Verbesserung ihres Lebens notwendig sind. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.cgap.org.

Logo – http://photos.prnewswire.com/prnh/20151216/296527LOGO

Pressekontakt:

Esther Lee Rosen
CGAP
erosen@worldbank.org
(202) 458-0147

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Music loves Fashion: Weltstar Anastacia rockt mit ALDI SÜD

Posted on 25. Juli 2017 by

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Music loves Fashion: Weltstar Anastacia rockt mit ALDI SÜD
Die US-amerikanische Sängerin Anastacia bringt gemeinsam mit ALDI SÜD eine exklusive Fashionkollektion heraus. Unter dem Motto „Music loves Fashion“ werden verschiedene Outfits im Glam-Rock-Style angeboten, die nach den Wünschen und Vorlieben des internationalen Rockstars kreiert wurden. Ab 14. September startet der Kollektionsverkauf in …


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Mülheim an der Ruhr (ots) – Die US-amerikanische Sängerin Anastacia bringt gemeinsam mit ALDI SÜD eine exklusive Fashionkollektion heraus. Unter dem Motto „Music loves Fashion“ werden verschiedene Outfits im Glam-Rock-Style angeboten, die nach den Wünschen und Vorlieben des internationalen Rockstars kreiert wurden. „Die gesamte Kollektion steht absolut für mich und meinen Style. Wir haben Skinny-Jeans mit destroyed Effekten oder Nieten, Biker-Jacken, viele Shirts mit coolen Prints. Solche kleinen Details mag ich sehr“, so Anastacia. Ab 14. September startet der Kollektionsverkauf in allen ALDI SÜD Filialen in Deutschland.

ALDI SÜD führt Textilstrategie mit Promis fort

Nach einer Fitnesskollektion mit Daniel Aminati und zwei Kollektionen in Kooperation mit Designerin Jette Joop im vergangenen Jahr betritt ALDI SÜD nun die Fashion-Rockbühne. „Unsere exklusiven Kollektionen mit prominenter Unterstützung kommen bei unseren Kunden mehr als gut an. Das zeigt uns, dass wir mit unserer Strategie exklusiver und trendiger Mode zu erschwinglichen Preisen genau richtig liegen. Mit der Anastacia-Kollektion wird ALDI SÜD nun rockig“, verspricht Kim Aline Suckow, stellvertretende Geschäftsführerin im Einkauf von ALDI SÜD.

Exklusiv: Fashionshow und Anastacia-Konzert für ALDI SÜD Kunden

Vorgestellt wird die Kollektion bei einer aufwändigen Fashionshow, bei der die Rock-Sängerin auch einige Songs ihres neuen Albums „Evolution“ (VÖ: 15. September) exklusiv präsentieren wird. Die „Music loves Fashion“-Show findet am 7. September im Kölner E-Werk statt. Die limitierten Tickets sowie viele von der Künstlerin handsignierte Merchandising-Artikel werden über music-loves-fashion.de verlost. Für Musikliebhaber warten hier zudem noch besondere Überraschungen: Das Making-Of-Video mit den ersten 90 Sekunden der ersten Single-Auskopplung „Caught in the Middle“ (VÖ: 28. Juli) des neuen Albums sowie zwei exklusive Neuaufnahmen bekannter Anastacia-Hits. Single und Album sind selbstverständlich auch bei ALDI life Musik abrufbar.

Pressekontakt:

Unternehmensgruppe ALDI SÜD, Kirsten Geß, presse@aldi-sued.de
Presse- und Bildmaterial: aldi-sued.de/presse/anastacia
#musiclovesfashion #aldisüdfashion

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ALDI macht Schluss mit Einwegtüten

Posted on 25. Juli 2017 by

Essen/Mülheim a.d.R. (ots) – ALDI Nord und ALDI SÜD werden zukünftig auf Einwegtüten verzichten. Damit wird ALDI der erste große Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland, der seinen Kunden ausschließlich Mehrwegtragetaschen an der Kasse anbietet.

Diese Tasche kann einpacken: Als Erste im Lebensmitteleinzelhandel werden ALDI Nord und ALDI SÜD die Einwegtüte abschaffen. Damit wird der Discounter zum Branchenvorreiter. Die Entscheidung bedeutet das Aus für alle heute im Kassenbereich erhältlichen gängigen Einwegtüten.

„Wir gehen ganz bewusst einen Schritt weiter und verzichten nicht nur auf umweltbelastende Plastik-Wegwerftüten, sondern auch auf die vielerorts gängigen Papiervarianten. Diese bieten nämlich aufgrund ihres höheren Energie- und Wasserverbrauchs in der Produktion sowie der geringeren Haltbarkeit nach jetzigem Stand der Technik keine nachhaltige Alternative“, sagt Philipp Skorning, Group Buying Director für Qualitätswesen und Corporate Responsibility bei ALDI SÜD.

Für Tragetaschen gilt bei ALDI nach der Umstellung ausschließlich das Mehrwegprinzip. Dazu werden die Unternehmen eine neue langlebige Tragetasche aus über 80 Prozent Recycling-Material in ihr Sortiment aufnehmen. Sie wird in Deutschland produziert und trägt den „Blauen Engel“. Das Modell wird sich als die preisgünstigste Alternative im bestehenden Mehrwegtaschenangebot positionieren. Darüber hinaus ist die neue Tasche größer und vor allem stabiler als die Einwegtüte. Dank eines längeren Henkels bietet sie zudem mehr Tragekomfort.

Um bereits während der Umstellungsphase die Verwendung von umweltfreundlichen Mehrweg-Varianten zu fördern, hebt ALDI ab sofort bundesweit den Preis für alle Einwegtüten von 10 bzw. 15 Cent auf 20 Cent an. Es ist geplant, die Einnahmen aus dem Verkauf der Einwegtüten vollständig für Umweltprojekte einzusetzen.

„Mit der Entscheidung gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Zukunft in Sachen nachhaltiges Handeln. Denn für ALDI gehört das Wegwerfen von Tüten einfach der Vergangenheit an“, sagt Rayk Mende, Geschäftsführer Corporate Responsibility bei ALDI Nord.

Die neue Mehrwegtasche wird ab Oktober 2017 bei ALDI SÜD zunächst in der Region München sowie bei ALDI Nord im Raum Berlin angeboten. Nach und nach wird sie in allen ALDI Filialen eingeführt. Im gleichen Zuge werden alle Einwegtüten in den jeweiligen Filialen aus dem Sortiment gestrichen. Die komplette Umstellung wird unter Berücksichtigung der bestehenden Lieferantenverträge Ende 2018 abgeschlossen sein.

Pressekontakt:

Unternehmensgruppe ALDI Nord, Serra Schlesinger, 
E-Mail: presse@aldi-nord.de
Unternehmensgruppe ALDI SÜD, Kirsten Geß,
E-Mail: presse@aldi-sued.de

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Versicherungstipp: Ältere Autofahrer wären bereit die eigene Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüfen zu lassen

Posted on 25. Juli 2017 by

Saarbrücken – (ots) –

   - Drei Viertel aller Autofahrer in Deutschland ab 60 Jahren wären 
     bereit, ihre Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüfen zu lassen. 
     In der Praxis machen dies jedoch nur fünf Prozent, so eine 
     forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.(1)
   - Wieso der Check nicht nur im höheren Alter wichtig ist und wo er
     angeboten wird, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte 
     bei CosmosDirekt. 

Für die Fahrerlaubnis gibt es kein Verfallsdatum – sie bleibt in der Regel ein Leben lang gültig. Doch mit dem Alter lassen Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen nach. Viele Beeinträchtigungen stellen sich aber häufig schon in jüngeren Jahren und meist schleichend ein.(2) Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, wie man möglichst lange sicher mit dem Auto unterwegs ist.

Regelmäßige Gesundheitschecks sind wichtig

Wie fit jemand am Steuer ist, hängt nicht allein vom Geburtsdatum ab, sondern von der persönlichen Verfassung. „Jeder Autofahrer sollte bereits frühzeitig beginnen, seinen Gesundheitszustand regelmäßig checken zu lassen. So erkennt er mögliche Einschränkungen und verringert das Unfallrisiko für sich und andere“, sagt Frank Bärnhof. Laut forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt wären 83 Prozent der deutschen Autofahrer unter 65 Jahren bereit, ab dem 65. Lebensjahr ihre Fahrtauglichkeit regelmäßig von einem Arzt prüfen zu lassen. Bei den Befragten ab 60 Jahren sind es 75 Prozent. Die Realität sieht allerdings anders aus: Nur fünf Prozent der Autofahrer ab 60 Jahren absolvieren regelmäßig einen Test.

Grundsätzlich wird ein freiwilliger Gesundheitscheck ab einem Alter von 40 Jahren empfohlen. Insbesondere sollte man dabei mit einem jährlichen Sehtest die Sehschärfe auch bei Dämmerung und bei Nacht prüfen lassen. Ab einem Alter von 60 Jahren empfehlen Experten Reaktions- und Konzentrationsvermögen, Sehfähigkeit und Hörvermögen überprüfen zu lassen. Eine freiwillige Gesundheitskontrolle bietet beispielsweise der Hausarzt an. Autofahrer sollten auch abklären, ob bei einer Einnahme von Medikamenten die Fahreignung gegebenenfalls eingeschränkt wird. „Die Sicherheit beim Autofahren lässt sich auch durch sogenannte Fahrtrainings verbessern und Fahrfertigkeiten können hierbei aufgefrischt werden“, so Frank Bärnhof. Fahrsicherheitstrainings werden beispielsweise von Fahrschulen, ADAC, TÜV oder Dekra angeboten.

(1) Repräsentative Umfrage „Auto im Alltag“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April 2017 wurden in Deutschland 1.006 Autofahrer befragt.

(2) Deutscher Verkehrssicherheitsrat: http://www.dvr.de/publikationen/broschueren/3759.htm

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/faktencheck-zukunft-rad

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter: www.cosmosdirekt.de

Ihre Ansprechpartner:


  
Stefan Göbel
Leiter Externe Kommunikation
Generali Deutschland AG
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: stefan.goebel@generali.com
 
Sabine Gemballa
Externe Kommunikation CosmosDirekt
Generali Deutschland AG
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

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EANS-Hinweisbekanntmachung: Raiffeisenlandesbank Vorarlberg reg. Gen. mbH / Halbjahresfinanzbericht gemäß § 87 Abs. 1 BörseG

Posted on 25. Juli 2017 by

--------------------------------------------------------------------------------
  Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit
  dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Hiermit gibt die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg reg. Gen. mbH bekannt, dass
folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Bericht: Halbjahresfinanzbericht gemäß § 87 Abs. 1 BörseG
Deutsch:
Veröffentlichungsdatum: 24.07.2017
Veröffentlichungsort: www.rlbv.at/geschaeftszahlen

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------



Emittent:    Raiffeisenlandesbank Vorarlberg reg. Gen. mbH
             Rheinstrasse 11
             A-6900 Bregenz
Telefon:     +43(0)5574 405 0
FAX:         +43(0)5574 405 702
Email:    mid.office@raiba.at
WWW:      www.rlbv.at
ISIN:        -
Indizes:     
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch
 

 

 

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Schadensersatz für Neuwagenkäufer? Milliarden-Rückforderungen gegen Autokartell wahrscheinlich

Posted on 25. Juli 2017 by

Bremen (ots) – „Neuwagenkäufer haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Kartellverdacht gegen Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG – Rechtsanwälte.

Dabei müssten nicht einmal individuell illegale Absprachen nachgewiesen werden. „Wenn die Behörden offiziell das Bestehen eines Kartells feststellen, sind die Gerichte daran gebunden.“ Lediglich die konkrete Schadenshöhe müsse ermittelt werden. „Wir arbeiten in diesem Zusammenhang mit einem renommierten Sachverständigen zusammen, um ein entsprechendes Gutachten vorzubereiten“, sagt Ahrens. Die Kanzlei hat im ähnlich gelagerten Fall des Lkw-Kartells bereits ein Gutachten zur Ermittlung der Höhe des Schadens beauftragt, der Kunden durch die jahrelangen rechtswidrigen Absprachen großer europäischer Nutzfahrzeughersteller entstanden ist.

Die EU-Kommission hatte deshalb im vergangenen Jahr eine Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro gegen Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault verhängt. VW war der Bestrafung nur entgangen, weil der Konzern bei der Aufklärung der Vorgänge mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen. KWAG – Rechtsanwälte vertritt nach Angaben von Ahrens mittlerweile etwa hundert Logistikunternehmen und Speditionen mit insgesamt mehreren tausend Fahrzeugen. Entsprechende Schadensersatzklagen seien in Vorbereitung.

„In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind Kunden durch illegale Absprachen massiv geschädigt worden, weil sich die Hersteller auf ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre“, sagt Ahrens. Das sei analog der Fall, wenn sich jetzt der Verdacht gegen die genannten Pkw-Produzenten bestätigt. Am vergangenen Freitag (21. 7. 2017) hatten verschiedenen Medien berichtet, dass VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler in geheimen Arbeitskreisen zahlreiche rechtswidrige Absprachen getroffen und so unter anderem die Basis für den Dieselskandal gelegt hätten. Sollten die Meldungen zutreffen, wäre das ein erheblicher Kartellrechtsverstoß, der wohl auch erhebliche Bußgelder nach sich ziehen dürfte, erklärte dazu der ehemalige Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, am Wochenende in einem Zeitungsinterview.

„Ich nehme an, das wird sich dann in deutlichen größeren Höhen bewegen, wie das gegen das Lkw-Kartell verhängte Bußgeld“, sagt Rechtsanwalt Ahrens. Seiner Ansicht nach sprechen die Selbstanzeigen von Daimler und VW für das Bestehen eines illegalen Kartells. Auch von Seiten der Autolieferer drohten den Konzernen wahrscheinlich massive Schadenersatzforderungen, sollten die Vorwürfe zutreffen. „Das geht alles sicher in die Milliarden.“

Nach Angaben von Ahrens besteht im Fall des mutmaßlichen Pkw-Kartells zurzeit nicht die Gefahr einer Verjährung. Anders sei das beim Lkw-Kartell. Hier würden die Ansprüche für Fahrzeuge, die zwischen 1997 und 2001 gekauft oder geleast worden sind, Ende des Jahres verjähren. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz sei das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht neuerdings eine Beweiserleichterung durch die sogenannte Bindungswirkung vor. Ahrens: „Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr von den Geschädigten bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der Behörden gebunden.“

Kanzleiprofil KWAG – Rechtsanwälte

KWAG – Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG – Rechtsanwälte sind Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG – Rechtsanwälte positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG – Rechtsanwälte zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien- und Umweltrecht.

Pressekontakt:

Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4, Am Winterhafen 
3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421
520948-9,
www.kwag-recht.de

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Kartell-Vorwürfe: ACV fordert, Verbraucher-Rechte zu stärken

Posted on 25. Juli 2017 by

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Kartell-Vorwürfe: ACV fordert, Verbraucher-Rechte zu stärken
Diesel-Skandal, Diesel-Fahrverbote, illegale Preisabsprachen: Die Autoindustrie hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/116025 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/ACV Automobil-Club Verkehr/istock/pierrephoto“


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Köln (ots) – Die Berichterstattung vom vergangenen Wochenende über illegale Preisabsprachen der deutschen Automobilindustrie liest sich wie das Drehbuch eines neuen Politthrillers. Wenn sich die Kartell-Vorwürfe gegen die deutschen Autobauer bestätigen, steht Deutschland vor einem der größten Wirtschaftsskandale der letzten Jahrzehnte. „Das Schweigen der Konzerne zu den Vorwürfen ist kaum auszuhalten“, ärgert sich Jürgen Koglin, verkehrspolitischer Sprecher des ACV Automobil-Club Verkehr.

Autoindustrie hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt

„Erst der Diesel-Skandal, dann der Diskurs über Diesel-Fahrverbote in Innenstädten, jetzt der Verdacht rechtswidriger Preisabsprachen: Die Autoindustrie hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt“, fasst Koglin zusammen. Verbraucher wurden mutmaßlich über Jahrzehnte belogen, dementsprechend groß sind die Verunsicherung und der Ärger, wie das Anrufaufkommen beim ACV am heutigen Montagvormittag bestätigt.

Der Mitgliederservice registriert derzeit ein erhöhtes Telefonaufkommen von rund 20 Prozent. Die Mehrheit der ACV Mitglieder will wissen, was die vermeintlichen Kartell-Absprachen für Autokäufer konkret bedeuten. Zudem spielt die Frage eine Rolle, wie man sich gegen vermutlich zu hohe Kaufpreise nachträglich wehren kann.

Stand heute ist die Dimension der Absprachen zwischen den deutschen Autoherstellern noch nicht absehbar. „Wir sind auf alles gefasst“, sagt Koglin. „Die Drehtür zwischen Politik und Wirtschaft nährt das Misstrauen, die Regierungen hätten seit den Neunzigern angeblich nichts von den Vereinbarungen gewusst.“ Zudem sei erstaunlich, so Koglin weiter, dass Fachverbänden, wie dem Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), das Verhalten der Konzerne nicht aufgefallen sei.

Recht der Verbraucher stärken – Musterklage zulassen

Aus Sicht des ACV muss Autokäufern endlich die Machtlosigkeit gegen die Autoindustrie genommen werden, daher unterstützt der Automobilclub die Forderung der Verbraucherzentrale einer Musterklage auf Bundesebene zuzulassen. „Aus gegebenem Anlass muss das Recht der Verbraucher, sich gegen die Autoindustrie zu wehren und Schadenersatz-Ansprüche geltend zu machen, zwingend gestärkt werden“, sagt der verkehrspolitische Sprecher.

Der ACV fordert die Politik dazu auf, schnellstmöglich alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um strafrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Autokonzerne zu prüfen, sofern sich die Kartell-Absprachen bestätigen.

Pressekontakt:

Annabel Brückmann,
Pressesprecherin, brueckmann@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr,
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 - 91 26 91 58
Fax: 0221 - 91 26 91 26

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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AGErgebnisse zur Hauptversammlung

Posted on 25. Juli 2017 by

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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24.07.2017

                   Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
                                      Wien
                         FN 290506 s, ISIN AT00000OESD0

      Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.07.2017
                über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
                gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm
               § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

In der 7. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei
Holding AG, Wien, wurde am 21. Juli 2017 zum 7. Punkt der Tagesordnung folgender
Beschluss gefasst:

Der Vorstand wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b
Aktiengesetz zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft ermächtigt, wobei die
von der Gesellschaft auf Basis dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien
zusammen mit den von der Gesellschaft bereits gehalten eigenen Aktien niemals 10
% des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten dürfen. Der Erwerb kann
sowohl über die Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls [mit
Zustimmung des Aufsichtsrats] auch außerbörslich unter Ausschluss des
quotenmäßigen Andienungs- bzw. Veräußerungsrechts der Aktionäre unter
Berücksichtigung der Vorgaben des § 47a Aktiengesetz erfolgen, wobei der
niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 10,-- (Euro zehn) und der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 20,-- (Euro zwanzig) beträgt.
Weiters wird der Vorstand zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen ermächtigt,
wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende
Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Diese Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, auch unter wiederholter Ausnutzung
der 10%-Grenze und/oder in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wobei der Aufsichtsrat
ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung ergeben,
zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden.

Schließlich wird die in der 4. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 11.07.2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung von
eigenen Aktien widerrufen und der Vorstand gleichzeitig für die Dauer von 5
(fünf) Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, erworbene eigene Aktien gemäß § 65
Absatz 1b Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch
außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht (das Wiederkaufrecht) der Aktionäre ausschließen und die
Veräußerungsbedingungen festsetzen kann.


Wien, im Juli 2017

Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner                        
Chief Financial Officer   
Tel.: +43/1/206 66-208    
lackner@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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             Tenschertstraße  7
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